{"id":2580,"date":"2022-03-12T21:22:21","date_gmt":"2022-03-12T20:22:21","guid":{"rendered":"http:\/\/orthopaedie-gutachter.at\/?page_id=2580"},"modified":"2022-03-13T18:30:23","modified_gmt":"2022-03-13T17:30:23","slug":"gtc","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/orthopaedie-gutachter.at\/en\/gtc\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2580\" class=\"elementor elementor-2580\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-a0badf6 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"a0badf6\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\r\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-thegem\"><div class=\"elementor-row\">\r\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3985a55\" data-id=\"3985a55\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f56ef6d flex-horizontal-align-default flex-horizontal-align-tablet-default flex-horizontal-align-mobile-default flex-vertical-align-default flex-vertical-align-tablet-default flex-vertical-align-mobile-default elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"f56ef6d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h4 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">General Terms and Conditions<\/h4>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div><\/div>\r\n\t\t<\/section>\r\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-d0de80f elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"d0de80f\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\r\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-thegem\"><div class=\"elementor-row\">\r\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-732ff35\" data-id=\"732ff35\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6419a52 flex-horizontal-align-default flex-horizontal-align-tablet-default flex-horizontal-align-mobile-default flex-vertical-align-default flex-vertical-align-tablet-default flex-vertical-align-mobile-default elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6419a52\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-text-editor elementor-clearfix\">\r\n\t\t\t\t\t\t<p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Due to legal issues the general terms and conditions can only be provided in German language. In case you do not understand German language please make sure that you have a correct and detailed translation before signing the agreement.<\/strong><\/span><\/p><p><strong>Auftragsbedingungen f\u00fcr Sachverst\u00e4ndigent\u00e4tigkeit<\/strong><\/p><p>SV-AGB Version 2.0<\/p><p><strong>Auftragsbedingungen f\u00fcr Sachverst\u00e4ndigent\u00e4tigkeit<\/strong><br \/>(teils auch als \u201cBesondere Auftragsbedingungen f\u00fcr Sachverst\u00e4ndigent\u00e4tigkeit\u201d oder \u201cAllgemeine Auftragsbedingungen (f\u00fcr Sachverst\u00e4ndigent\u00e4tigkeit)\u201d bezeichnet)<\/p><p>Diese Bedingungen basieren auf den allgemeinen Auftragsbedingungen des Hauptverbandes der Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverst\u00e4ndigen. Je nach Situation werden diese AGB auch als \u201cBesondere Auftragsbedingungen f\u00fcr Sachverst\u00e4ndigent\u00e4tigkeit\u201d bezeichnet (um eine Unterscheidungen zu den AGB in der T\u00e4tigkeit des SV als Kommunikationsberater zu schaffen). Wird im Kontext der SV-T\u00e4tigkeit (welche den Regelfall v.a. im Auftreten gegen\u00fcber Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar in seiner Funktion als SV) auf \u201cAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201d oder \u00e4hnliches verwiesen, so bezieht sich dies auf die gegenst\u00e4ndlichen Bedingungen.<\/p><p>Die vorliegenden Bedingungen haben im Fall von SV-T\u00e4tigkeiten, wozu auch hierzu zuzuordnende beraterische Leistung z\u00e4hlt, zus\u00e4tzliche, erweiternde und vor allem bevorrangte G\u00fcltigkeit zu den regul\u00e4ren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen rund um allgemeine fachliche und medizinische Behandlung. (<a href=\"http:\/\/www.doz-kovar.at\">www.doz-kovar.at<\/a>)<\/p><p>Der Auftraggeber wird eingangs darauf hingewiesen, dass der Sachverst\u00e4ndige gesetzlichen Bestimmungen und Standesregeln unterliegt, zu deren Einhaltung er verpflichtet ist.<\/p><p><strong>SV \u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><\/p><p>Die besonderen Auftragsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge zwischen dem Sachverst\u00e4ndigen (auch kurz \u201eSV\u201c bezeichnet)\u00a0 und seinen Auftraggebern \u00fcber Gutachten, Beratungen, Pr\u00fcfungen und sonstige Auftr\u00e4ge, soweit diese T\u00e4tigkeit klar von \u00fcblicher medizinischer \/ \u00e4rztlicher T\u00e4tigkeit abgegrenzt ist und soweit nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart ist. Ein entsprechender Vertrag kann \u00fcber die Einzelperson zustande kommen oder \u00fcber diese verrechnet werden.<\/p><p>Die F\u00fchrung der Bezeichnung als SV, etwa in der Korrespondenz, ist f\u00fcr eine G\u00fcltigkeit der spezifischen Bedingungen nicht allein ausreichend, sondern es hat ein expliziter Auftrag in Bezug auf SV-T\u00e4tigkeit bzw. die Eigenschaft als SV vorzuliegen.<\/p><p>Diese Bedingungen haben im G\u00fcltigkeitsfall gegen\u00fcber den \u00fcbrigen Bedingungen Vorrang, die \u00fcbrigen Bedingungen werden diesfalls jedoch nicht au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/p><p><strong>SV \u00a7 2 Vertragsgegenstand<\/strong><\/p><p>2.1.\u00a0\u00a0 Der SV verpflichtet sich zu sorgf\u00e4ltiger Ausf\u00fchrung vertraglich \u00fcbernommener Leistungen nach den Grunds\u00e4tzen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Berufsaus\u00fcbung. Der SV ist bestrebt, den Erfahrungsschatz aus allen bisherigen Auftr\u00e4gen f\u00fcr den Auftraggeber nutzbar zu machen.<\/p><p>2.2.\u00a0\u00a0 Der SV f\u00fchrt den ihm erteilten Auftrag unter seiner pers\u00f6nlichen Verantwortung aus. Die Heranziehung von seiner Aufsicht unterstehenden internen und externen Hilfskr\u00e4ften ist zul\u00e4ssig.<\/p><p>2.3.\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber wird andere Gutachter w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages im Aufgabengebiet des SV oder in Nahebereichen nur nach vorheriger Zustimmung des SV einsetzen, wobei Hilfsbefunde und -gutachten f\u00fcr geringere Teilbereiche auch ohne R\u00fccksprache zul\u00e4ssig sind.<\/p><p>2.4.\u00a0\u00a0 <strong>Als \u201eStellungnahmen\u201c (auch ggfs. \u201eVorgutachten\u201c oder \u201eKurzgutachten\u201c) oder \u00e4hnliches bezeichnete T\u00e4tigkeiten besitzen im Sinne von Ersteinsch\u00e4tzungen zur Reduktion des Aufwandes und als Vorstufe zu einer endg\u00fcltigen, vollst\u00e4ndigen Ausf\u00fchrung ausdr\u00fccklich oberfl\u00e4chlicheren, nicht ganzheitlichen Charakter und weisen ggfs. noch weniger Trennsch\u00e4rfe zwischen Befund und Gutachten auf. Die Darlegung zur Nachvollziehbarkeit ist hierbei aus Gr\u00fcnden der Aufwandsreduktion je nach Fall ggfs. reduziert. Stellungnahmen werden somit klar im Leistungsumfang von typischen Gutachten (und\/oder Befund) unterschieden und besitzen eine verringerte Ausf\u00fchrungs- und Pr\u00fcfungstiefe, die sich je nach Einzelfall nach dem Ermessen des SV orientiert, jedoch freilich fachlich und standesrechtlich vertretbar bleibt.<\/strong><\/p><p><strong>Der Charakter des Ergebnisses entspricht beratender T\u00e4tigkeit. Stellungnahmen dienen aus den vorgenannten Gr\u00fcnden daher lediglich der <u>internen Verwendung<\/u>. Die Vorlage von Stellungnahmen bei externen Stellen ist nur nach Zustimmung des SV bzw. bei einem ausdr\u00fccklich definierten Anwendungszweck hierf\u00fcr einmalig gestattet. Risken der Nutzung einer Stellungnahme liegen jedenfalls beim Auftraggeber. Die Ver\u00f6ffentlichung von Stellungnahmen ist jedenfalls untersagt. Eine allf\u00e4llige Verwendung der Begriffe \u201cBefund\u201d oder \u201cGutachten\u201d hat keine Auswirkung auf die Einordnung als Stellungnahme, sofern sich aus dem Inhalt bzw. der Betitelung der Charakter als Stellungnahme bzw. Vorstufe zu einem m\u00f6glicherweise sp\u00e4ter zu erstellenden vollumfassenden Gutachten ergibt.<\/strong><\/p><p>2.5.\u00a0\u00a0 <strong>Im Falle, dass der SV Fachgespr\u00e4che o.\u00e4. f\u00fcr die Erf\u00fcllung seines Auftrages zu f\u00fchren hat (etwa f\u00fcr die Einholung von Unterlagen etc.) ist der SV nach seinem Ermessen berechtigt, den Gespr\u00e4chspartnern zur Durchf\u00fchrung des Gespr\u00e4ches sinnvolle und notwendige Informationen \u00fcber den T\u00e4tigkeits- oder Bewertungsgegenstand mitzuteilen. <\/strong>Ausgenommen hiervon sind freilich Informationen, deren Weitergabe f\u00fcr den Auftraggeber offensichtlich Schaden verursachen w\u00fcrde.<\/p><p>2.6.\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den SV dar\u00fcber zu informieren, wenn dieser nicht als Unternehmer agiert und dem Konsumentenschutz unterliegt.<\/p><p><strong>SV \u00a7 3 Termine<\/strong><\/p><p>Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt ihr Ablauf, sobald die Parteien \u00fcber alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber dem SV alle nach dem Vertrag und zur Vertragserf\u00fcllung notwendigen zu \u00fcberlassenden Unterlagen, Informationen oder sonstigen Materialien ausgeh\u00e4ndigt hat. Verstreicht ein vereinbarter Termin zur \u00dcbergabe von Unterlagen, ist der SV in der Ausf\u00fchrung nicht an zuvor angegebene Fristen und Zeitr\u00e4ume gebunden.<\/p><p><strong>SV \u00a7 4 Vorzeitige Aufl\u00f6sung des Vertrages<\/strong><\/p><p>4.1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der SV kann aufgrund der Standesregeln verpflichtet sein, einen Gutachtensauftrag wegen Interessenskonflikten abzulehnen. Dies kann auch erst w\u00e4hrend der Gutachtenserstattung erkennbar werden. In diesem Falle entf\u00e4llt ein Entgeltanspruch des SV, ausgenommen in F\u00e4llen, in denen der Auftraggeber jene Informationen verschwiegen hat, die f\u00fcr den Auftraggeber erkennbar im Hinblick auf einen m\u00f6glichen Interessenskonflikt zu erteilen gewesen w\u00e4ren. Honoraranspruch des SV bleibt jedoch f\u00fcr Leistungsanteile bestehen, die der SV gesondert abschlie\u00dfen oder \u00fcbergeben kann.<\/p><p>4.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Enden die Vertragsbeziehungen aus irgendeinem Grund vorzeitig, so hat der SV Anspruch auf Verg\u00fctung f\u00fcr die bis dahin geleistete Arbeit, es sei denn, dass die vorzeitige Beendigung der T\u00e4tigkeit auf alleiniges Verschulden des SV zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p><p>4.3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ist die vorzeitige L\u00f6sung der Vertragsbeziehungen vom Auftraggeber zu vertreten, erh\u00e4lt der SV \u00fcber die unter \u00a7 4.2 erw\u00e4hnte Verg\u00fctung hinaus pauschalierten Schadensersatz von 50 % des f\u00fcr die noch nicht ausgef\u00fchrten Leistungen vereinbarten bzw. vom SV abgesch\u00e4tzten Entgelts unter Vorbehalt weiterer spezifischer Anspr\u00fcche. Diese Bestimmung ist nicht auf Pauschalhonorare und wiederkehrende Vereinbarungen anzuwenden. F\u00fcr solche erh\u00e4lt der SV jedenfalls pauschalierten Schadenersatz von 90 % unter Vorbehalt weiterer spezifischer Anspr\u00fcche.<\/p><p>4.4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle sich aus organisatorischen Ver\u00e4nderungen, Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Widrigkeiten ergebenden un\u00fcberbr\u00fcckbaren Kapazit\u00e4tsengp\u00e4ssen und \u00e4hnlichem ist der SV berechtigt, von Auftr\u00e4gen, insbesondere von Pauschalauftr\u00e4gen, wiederkehrenden Jahresauftr\u00e4gen und \u00e4hnlichem zur\u00fcckzutreten, ohne dass der Auftraggeber hieraus Anspr\u00fcche geltend machen kann. Der SV ist jedoch verpflichtet, seinen Auftraggeber fr\u00fchzeitig \u00fcber das Eintreten einer entsprechenden Situation zu informieren.<\/p><p><strong>SV \u00a7 5 Geheimhaltung und Herausgabe von Unterlagen<\/strong><\/p><p>5.1. Der SV verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die er im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftraggeber erh\u00e4lt, vertraulich zu behandeln. Auch die Tatsache der Auftragserteilung selbst wird \u2013 dies jedoch nur auf expliziten schriftlichen (und vom SV gegenbest\u00e4tigten) Wunsch des Auftraggebers \u2013 Dritten nur mit seiner Genehmigung mitgeteilt. <strong>Es wird ausdr\u00fccklich auf die m\u00f6gliche und vom Auftraggeber akzeptierte namentliche F\u00fchrung als Referenz mit Grobangabe des Gegenstandes hingewiesen.<\/strong><\/p><p>5.2. Nach Befriedigung seiner Anspr\u00fcche aus dem Auftrag hat der SV auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftrag von diesem oder f\u00fcr diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr den Schriftwechsel zwischen SV und seinem Auftraggeber und f\u00fcr die Schriftst\u00fccke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.<\/p><p><strong>Der SV kann von s\u00e4mtlichen Unterlagen, die diesem zur Verf\u00fcgung gestellt werden oder in die er Einsicht erh\u00e4lt, auf Kosten des Auftraggebers Digitalisierungen, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zur\u00fcckbehalten.<\/strong> Die Wahl der Archivierungsmethode obliegt hierbei dem SV, der hierzu auch berechtigt ist, Erf\u00fcllungsgehilfen beizuziehen. In der Regel werden Unterlagen digitalisiert. Der SV ist zur elektronischen Speicherung und Verarbeitung der Unterlagen in der von ihm zu w\u00e4hlenden Form berechtigt.<\/p><p>5.3 Im Sinne der Nutzung von Erfahrungss\u00e4tzen und der Wissenschaft ist der SV ausdr\u00fccklich berechtigt, Erkenntnisse aus seiner T\u00e4tigkeit f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gutachten oder sonstige, etwa wissenschaftliche oder publizierende T\u00e4tigkeiten zu nutzen, sofern kein Bezug zum Auftraggeber hergestellt wird bzw. dessen Anonymit\u00e4t gew\u00e4hrleistet ist. Werden spezifische Forschungen im Rahmen eines Auftrages durch den SV beauftragt oder unter Beteiligung des SV koordiniert, ist der SV zur jedweder zuk\u00fcnftigen Nutzung (samt direkter Zitate) der hieraus gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse berechtigt, ungeachtet dessen, wer die Kosten der Forschungen getragen hat und in welcher Form die Forschungsleistung (z.B. Direktauftrag) abgewickelt wurde.<\/p><p>5.4. <strong>Der SV \u00fcbernimmt nur Haftung f\u00fcr \u00fcbergebene Unterlagen, wenn dies vereinbart wird und bei \u00dcbergabe auf die Bedeutung einer Unterlage hingewiesen wird. Jedenfalls nicht gehaftet wird f\u00fcr \u00fcbliche Abnutzung \u00fcbergebener Unterlagen. Auf relevante Einzelst\u00fccke, f\u00fcr die normal kein Einzelst\u00fcckcharakter zu erwarten ist (z.B. ein Exemplar einer gro\u00dfen Auflage, welches nicht als letztes Einzelst\u00fcck bekannt ist) und nicht als solche klar erkenntliche Originale ist der SV ausdr\u00fccklich hinzuweisen, widrigenfalls dieser keine Haftung f\u00fcr Verlust oder den Zustand tr\u00e4gt. Farbige Dokumente indizieren nicht zwingend Originale.<\/strong><\/p><p>5.5. Der SV ist zur Nutzung in- und ausl\u00e4ndischer Cloud-L\u00f6sungen f\u00fcr Datenspeicherung und -transfer berechtigt, solange diese den angemessenen Sicherheitsstandards entsprechen.<\/p><p><strong>SV \u00a7 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers<\/strong><\/p><p>6.1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zur Feststellung m\u00f6glicher Befangenheit ist der Auftraggeber verpflichtet, dem SV alle an der Streitsache direkt oder indirekt Beteiligten, sowie die potentiellen Empf\u00e4nger des Gutachtens unaufgefordert mitzuteilen.<\/p><p>6.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <strong>Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem SV kostenlos jede erforderliche Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes ben\u00f6tigten Informationen zu liefern.<\/strong> Dazu benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner, der f\u00fcr die Koordination von Terminen zwischen dem SV und den Mitarbeitern\/Hilfskr\u00e4ften des Auftraggebers und f\u00fcr die Beschaffung von Unterlagen zust\u00e4ndig ist.<\/p><p>6.3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber hat daf\u00fcr zu sorgen, dass dem SV auch ohne dessen besondere Aufforderung alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Vertrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis gegeben wird, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6ren insbesondere und ausnahmslos allf\u00e4llig vorhandene weitere Gutachten in derselben Sache, sowie der Wert des Befundgegenstandes. Diese Bestimmung gilt auch f\u00fcr die Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der Befundaufnahme bekannt werden. Bei gro\u00dfen Unterlagenmengen sind besonders relevante Dokumente explizit anzuf\u00fchren bzw. dem SV zur Kenntnis zu bringen. Von Schw\u00e4rzungen und bewussten Auslassungen in Unterlagen ist Abstand zu nehmen. Insbesondere in gerichtlichen Verfahren ist der Auftraggeber verpflichtet, dem SV alle verfahrensrelevanten Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen, dies umfasst auch ausdr\u00fccklich ein Bild des Gerichtsaktes in m\u00f6glichst vollst\u00e4ndiger Form. Der SV ist insbesondere bei gro\u00dfen Unterlagenmengen ausdr\u00fccklich nicht zum Gesamtstudium aller Unterlagen verpflichtet, sondern orientiert sich an Sichtungsergebnissen oder Auftraggeberhinweisen bzw. w\u00e4hlt ein Vorgehen, das allf\u00e4lligen budget\u00e4ren Vorgaben gerecht wird.<\/p><p>6.4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auf Verlangen des SV hat der Auftraggeber die Vollst\u00e4ndigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Ausk\u00fcnfte und Erkl\u00e4rungen in einer schriftlichen Erkl\u00e4rung zu best\u00e4tigen.<\/p><p>6.5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <strong>Der Auftraggeber verpflichtet sich, ausschlie\u00dflich vollst\u00e4ndige Endversionen des Gutachtens weiterzugeben.<\/strong> Insbesondere wird er also weder Entw\u00fcrfe, noch Teile des Gutachtens ohne R\u00fccksprache mit dem SV weiterleiten. Stellungnahmen dienen generell nur der internen Verwendung durch den Auftraggeber. <strong>Ver\u00f6ffentlichungen sind ausnahmslos nur nach schriftlicher Zustimmung des SV zul\u00e4ssig.<\/strong><\/p><p>6.6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der SV gibt Informationen zu rechtlichen Aspekten lediglich hinsichtlich seiner praktischen Erfahrung und der Usancen. <strong>Der Auftraggeber ist jedenfalls verpflichtet, rechtliche Aspekte durch einen Rechtsanwalt oder Notar pr\u00fcfen zu lassen.<\/strong> Dem SV kommt diesbez\u00fcglich keine Hinweispflicht zu.<\/p><p><strong>SV \u00a7 7 Abnahme<\/strong><\/p><p>7.1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht gegen\u00fcber dem SV innerhalb einer Frist von vier Wochen nach \u00dcbergabe schriftlich beanstandet.<\/p><p>7.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Teilleistungen gelten einzeln gem\u00e4\u00df \u00a7 7.1 als abgenommen.<\/p><p><strong>SV \u00a7 8 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p><p><strong>M\u00e4ngel sind bei sonstigem Ausschluss von Gew\u00e4hrleistungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcchen sowie von Anspr\u00fcchen aus einem Irrtum \u00fcber die M\u00e4ngelfreiheit binnen 14 Tagen nach Entdeckung gegen\u00fcber dem SV schriftlich zu r\u00fcgen.<\/strong> Allf\u00e4llige Anspr\u00fcche aus Gew\u00e4hrleistung verj\u00e4hren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abnahme im Sinne des \u00a7 7.<\/p><p><strong>SV \u00a7 9 Haftung<\/strong><\/p><p>9.1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <strong>Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den SV oder Erf\u00fcllungsgehilfen aufgrund Delikts, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss \u2013 au\u00dfer im Falle von K\u00f6rperverletzung \u2013 bestehen nur dann, wenn der SV zumindest grob fahrl\u00e4ssig gehandelt hat. Der Auftraggeber hat das Verschulden des SV nachzuweisen.<\/strong><\/p><p>9.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong> Der SV haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des sch\u00e4digenden Ereignisses unter Ber\u00fccksichtigung aller bekannten oder grob schuldhaft unbekannten Umst\u00e4nde vorhersehbar war.<\/strong><\/p><p>9.3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der SV haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Unterlassung der Mitwirkung, bzw. durch das Nichtvorlegen notwendiger Unterlagen des Auftraggebers gem\u00e4\u00df \u00a7 6 verursacht wurden.<\/p><p>9.4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit der SV hiernach haftet, beschr\u00e4nkt sich die Haftung auf den Auftragswert der Teilleistung, in deren Durchf\u00fchrung der Schaden verursacht wurde. <strong>F\u00fcr indirekte Sch\u00e4den oder Folgesch\u00e4den wird nicht gehaftet.<\/strong><\/p><p>9.5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <strong>Jegliche Haftung gegen\u00fcber Dritten ist ausgeschlossen. Der vorliegende Vertrag begr\u00fcndet keine Pflichten zugunsten Dritter. Ausgenommen davon sind die dem SV bei Beauftragung namentlich genannten Empf\u00e4nger des Gutachtens. Gegen\u00fcber diesen wird gehaftet wie gegen\u00fcber dem Auftraggeber.<\/strong><\/p><p>9.6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <strong>Der SV haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngelfolgesch\u00e4den. Alle Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich sechs Monate nach \u00dcbergabe der Leistung.<\/strong><\/p><p>9.7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten insbesondere auch f\u00fcr Verzugssch\u00e4den.<\/p><p>9.8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der SV \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Informationen oder Stellungnahmen, die abseits eines spezifischen, entlohnten Auftrages gegeben werden \u2013 diese gelten jedenfalls als unverbindlich. Ebenso entf\u00e4llt eine Haftung des SV f\u00fcr alle Leistungen, inklusive Gutachten, die, aus welchem Grund auch immer, ohne einer f\u00fcr den SV \u00fcblichen, angemessenen Entlohnung (hinsichtlich Zeit oder Stundensatz) erbracht werden. Dies gilt auch ungeachtet einer etwaigen (Pauschal-)Vereinbarung.<\/p><p>9.9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <strong>Insbesondere bei Risikoeinsch\u00e4tzungen und \u00e4hnlichem betreffend Streitigkeiten wird ausdr\u00fccklich keinerlei Haftung f\u00fcr den Fall eines anderweitig endenden Verfahrensverlaufes \u00fcbernommen.<\/strong><\/p><p>9.10.\u00a0\u00a0 <strong>F\u00fcr m\u00fcndlich an den Auftraggeber erteilte Informationen wird die Haftung aufgrund des Risikos von Missverst\u00e4ndnissen und verk\u00fcrzten Darstellungen generell ausgeschlossen.<\/strong><\/p><p>9.11.\u00a0\u00a0 <strong><u>Jegliche Haftung des SV wird einvernehmlich mit der H\u00f6he des Deckungsumfanges der gesetzlich verpflichtenden Versicherung des SV beschr\u00e4nkt. <\/u><\/strong>Information zum Versicherungsumfang nach R\u00fccksprache mit dem SV.<\/p><p>9.12.\u00a0\u00a0 <strong>Haftung des SV betreffend Informationen zu Rechtsfragen wird ausgeschlossen.<\/strong> Auf \u00a7 6.6. wird verwiesen<\/p><p>9.13.\u00a0\u00a0 Zieht der SV Dritte bei, z.B. als Subgutachter oder zur Erstattung eines Hilfsbefundes, so f\u00fchrt der SV eine grundlegende Recherche zur Identifikation geeigneter Dritter durch, und ist bestrebt, m\u00f6glichst geeignete Anbieter zu finden \u2013 haftet jedoch nicht f\u00fcr spezifische Eigenschaften, z.B. Bonit\u00e4t, fachlichen Ruf o.\u00e4. Insbesondere im Falle \u2013 auch einer durch den SV veranlassten \u2013 Direktabwicklung zwischen Drittem und dem Auftraggeber liegt die Haftung rund um beigezogene Dritte und deren Arbeitsergebnisse rein beim Auftraggeber, so nicht ein direktes Verschulden des SV durch erteilte Weisungen in der laufenden Projektabwicklung vorliegt.<\/p><p><strong>SV \u00a7 10 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers<\/strong><\/p><p>Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom SV angebotenen Leistung in Verzug oder unterl\u00e4sst der Auftraggeber eine ihm nach \u00a7 6 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der SV zur fristlosen K\u00fcndigung des Vertrages berechtigt. Seine Anspr\u00fcche bestimmen sich nach \u00a7 4.2, sowie 4.3. Unber\u00fchrt bleibt der Anspruch des SV auf Ersatz ihm durch Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandener Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der SV von dem K\u00fcndigungsrecht keinen Gebrauch macht.<\/p><p><strong>SV \u00a7 11 Verg\u00fctung<\/strong><\/p><p>11.1.\u00a0\u00a0 <strong>Honorarangaben und Absch\u00e4tzungen des SV gelten als unverbindlich und umfassen, so nichts anderes angegeben ist, nur die grundlegende T\u00e4tigkeit. Angaben verstehen sich daher zuz\u00fcglich Schreibarbeiten, Nebenkosten, Spesen aller Art und sonstiger zur Erbringung des Auftrages notwendigen Aufw\u00e4nden, deren Inanspruchnahme im Ermessen des SV liegt. <\/strong><\/p><p>Eine allf\u00e4llige Warnpflicht ist schriftlich durch den SV zu best\u00e4tigen. Wird eine Warnung des SV f\u00fcr Kosten\u00fcberschreitungen explizit schriftlich zugesichert, aber keine spezifische Angabe einer Warngrenze gemacht, so wird als Warngrenze bei Volumina bis 50 gesch\u00e4tzten Leistungsstunden eine \u00dcberschreitung von 100 % des abgesch\u00e4tzten Betrages angenommen. F\u00fcr dar\u00fcber hinausgehende Volumina wird die Warngrenze f\u00fcr den dar\u00fcber hinausgehenden Teil mit 50 % \u00dcberschreitung des abgesch\u00e4tzten Betrages angenommen.<\/p><p>Leistungen sind grunds\u00e4tzlich zu honorieren. Wird in einem Sonderfall die Unverbindlichkeit z.B. eines Gespr\u00e4chstermines vereinbart, so ber\u00fchrt dies die Verrechenbarkeit des vorab geleisteten Aufwandes im Auftragsfalle nicht. Vorleistungen werden grunds\u00e4tzlich dem Projektvolumen zugerechnet.<\/p><p>11.2.\u00a0\u00a0 <strong>Die Honorars\u00e4tze f\u00fcr Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstundentag bei f\u00fcnf Arbeitstagen je Woche. \u00dcbliche Pausen oder auch kurze projektfremde Nebenbesch\u00e4ftigungen (z.B. kurze Mailantwort, kurzes Telefonat) sind innerhalb verzeichneter Zeiten zul\u00e4ssig. Zeitlisten und allf\u00e4llig angegebene Zeiten gelten lediglich als Indikation. Systembedingt k\u00f6nnen abweichend zum tats\u00e4chlichen Erbringungszeitraum erfasste Uhrzeiten auftreten, relevant sind vor allem Tage. Sammel-Nachbuchungen an anderen Tagen sind ebenso ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig, stellen jedoch in der Regel Ausnahmen dar.<\/strong><\/p><p>Je nach Auftragsumfang und Kalkulation werden Stunden- oder Tags\u00e4tze berechnet. Der SV ist ungeachtet einer urspr\u00fcnglichen Kalkulation (z.B. auf Basis von Tags\u00e4tzen) berechtigt, tats\u00e4chliche Zeit auf Basis von Stunden zu verrechnen, so an einem Tag mehr als acht Stunden geleistet werden.<\/p><p><strong>Reisezeit gilt als regul\u00e4re Arbeitszeit ebenso wie sich aus auftragsbedingter Notwendigkeit ergebende ungenutzte Zeit.<\/strong> Allf\u00e4llig reduzierte S\u00e4tze f\u00fcr Reisezeit verstehen sich als freiwillige Reduktion, f\u00fcr die kein Anspruch auf zuk\u00fcnftige Gew\u00e4hrung oder Gew\u00e4hrung auf s\u00e4mtliche Reisezeiten besteht.<\/p><p><strong>Tags\u00e4tze verstehen sich als Maximum von 8 Stunden und k\u00f6nnen bei Ausw\u00e4rtszeiten ab 6 Stunden (ungeachtet der T\u00e4tigkeitsart) jedenfalls in Rechnung gestellt werden.<\/strong> Wird in einer Vereinbarung zwischen Reisezeit und Arbeitszeit unterschieden, so kommt Reisezeit erst f\u00fcr diejenige Ausw\u00e4rtszeit zur Berechnung, die den Stundenumfang des Tagsatzes (8h) \u00fcberschreitet.<\/p><p>Wird nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung je angefangener Stunde.<\/p><p>11.3.\u00a0\u00a0 <strong>Der Auftraggeber tr\u00e4gt, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, volle Spesen f\u00fcr Unterbringung und Verpflegung des SV und der am Befundort eingesetzten Mitarbeiter\/Hilfskr\u00e4fte des SV.<\/strong> <strong>Spesen sind im Rahmen des nachgewiesenen angemessenen Aufwandes zu tragen, weiters \u00fcbernimmt der Auftraggeber Kosten f\u00fcr die An- und Abreise.<\/strong> Jedem T\u00e4tigen steht w\u00f6chentlich eine Heimreise zu, deren Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Sind keine Aufw\u00e4nde nachweisbar, so k\u00f6nnen die steuerlich zul\u00e4ssigen H\u00f6chsts\u00e4tze zur Berechnung herangezogen werden.<\/p><p>Als \u201cangemessen\u201d wird die im Gesch\u00e4ftsleben auf gehobener Berater-\/Managementebene \u00fcbliche Form von Unterbringung, Reisemitteln etc. festgelegt. (Richtangaben: Hotel internationaler Kette, Kategorie mind. europ. 4*-Plus-Standard mit angemessener Arbeitsm\u00f6glichkeit am Zimmer inkl. Kosten f\u00fcr Internetgeb\u00fchren; Bahnreisen h\u00f6chste Klasse (Erste Klasse Business \/ Premium) samt Platzreservierung; Fl\u00fcge kontinental bis 2h Economy Class plus (in Ermangelung dieser Kategorie Business), \u00fcber 2h bzw. interkontinental Business Class; Taxiben\u00fctzung oder (Leih-)PKW sind ebenso zul\u00e4ssig).<\/p><p>Der SV ist berechtigt, in anderem Wege nachvollziehbare Tarife (z.B. \u00f6ffentliche Verkehrsmittel) ohne Belegvorweis etwa auf Grundlage ver\u00f6ffentlichter Tarife abzurechnen.<\/p><p>11.4.\u00a0\u00a0 Alle vereinbarten Verg\u00fctungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zus\u00e4tzlich berechnet.<\/p><p>11.5.\u00a0\u00a0 <strong>Der SV kann angemessene Vorsch\u00fcsse auf Verg\u00fctung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Anspr\u00fcche abh\u00e4ngig machen.<\/strong><\/p><p>11.6.\u00a0\u00a0 F\u00fcr Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, kann der SV monatlich Zwischenrechnungen legen. Jedenfalls ist der SV berechtigt, nach Abschluss seiner Leistungen unmittelbar Rechnung zu legen. Als Abschluss der Leistung ist prinzipiell bereits die \u00dcbermittlung eines vollst\u00e4ndigen Entwurfes zu sehen.<\/p><p>11.7.\u00a0\u00a0 <strong>Festpreisauftr\u00e4ge stellen einen Sonderfall dar und werden explizit als solche gekennzeichnet.<\/strong> F\u00fcr Festpreisauftr\u00e4ge stellt der SV nach Auftragserteilung i.d.R. 50 % des Auftragswertes in Rechnung. Nach Beendigung des Auftrages werden die restlichen 50 % in Rechnung gestellt. Spesen und Reisekosten gem\u00e4\u00df \u00a7 11.2 werden nach Beendigung des Auftrages in Rechnung gestellt, sofern der Auftrag innerhalb von drei Monaten abgewickelt wird. Dauert die Abwicklung l\u00e4nger, werden Spesen und Reisekosten in dreimonatigem Abstand in Rechnung gestellt. In Einzelf\u00e4llen k\u00f6nnen Spesen und Reisekosten auch abweichend verrechnet werden.<\/p><p>11.8.\u00a0\u00a0 Alle Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern die Rechnung sp\u00e4testens am folgenden Tag zur Post gegeben wurde. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Bankkonto des SV oder der verrechnenden Gesellschaft ma\u00dfgeblich. <strong>Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten gegen\u00fcber f\u00e4lligen Honorarforderungen des Auftragnehmers ist nur zul\u00e4ssig, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig ist.<\/strong> <strong>Der SV hat freie Entscheidung \u00fcber den Verrechnungsweg (z.B. \u00fcber einen Dritten oder pers\u00f6nlich).<\/strong><\/p><p>11.9. \u00a0 <strong>Standard-Stunden\/Tags\u00e4tze<\/strong> werden wie folgt fest gehalten:<\/p><p>Allg. beeid. u. gerichtl. zertif. Sachverst\u00e4ndiger bzw. Partner: EUR 365,\u2013\/h \/\/ Tagsatz 2.920,\u2013<br \/>Fachliche Hilfskraft des SV: EUR 170,\u2013\/h \/\/ Tagsatz 1.360,\u2013<br \/>Sonstige, allgemeine Assistenz-Hilfskr\u00e4fte: EUR 90,\u2013\/h \/\/ Tagsatz 720,\u2013<\/p><p>11.10.\u00a0\u00a0 Nebenkosten werden gesondert zu \u00fcblichen Geb\u00fchren abgerechnet, etwa nach den Tarifen gem\u00e4\u00df Gerichtsgeb\u00fchrengesetz. Sonstige Kosten, etwa anfallende Kommunikationskosten (z.B. Datenroaming), sind nach Belegvorweis zu ersetzen. F\u00fcr Kosten auf Basis \u00f6ffentlich verf\u00fcgbarer Tarife (z.B. Bahntarife) ist kein Belegvorweis notwendig, es steht jeweils die h\u00f6chste Klasse (inkl. Upgrades und Reservierungen) ohne Abz\u00fcge zu. Auch verwaltungsvereinfachende Pauschalierungen sind anstatt Belegvorweis zul\u00e4ssig, so dies in angemessenem Verh\u00e4ltnis zur Aufwandseinsparung steht.<\/p><p>11.11.\u00a0\u00a0 <strong>Bei angeforderten oder dringend notwendigen Leistungen Werktags zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie Samstags ganztags findet ein Zuschlag von 25% auf die Stundens\u00e4tze oder sonstige Preisangaben Anwendung. Sonn- und Feiertags betr\u00e4gt der Zuschlag ganztags 50%.<\/strong><\/p><p><strong>Bei expliziten Express-\/Eil-Auftr\u00e4gen kommt ein abschlie\u00dfender Zuschlag von 50% auf alle Stundens\u00e4tze, ggfs. auch auf erh\u00f6hte Tarife, zur Anwendung.<\/strong><\/p><p>11.12.1 \u00a0 <strong><u>Es wird vereinbart, dass pers\u00f6nliche Gutachtenser\u00f6rterungen, Gerichts- oder Beh\u00f6rdentermine, Verhandlungsteilnahmen und insbesondere auch jegliche Funktion als Auskunftsperson oder Zeuge in einem Verfahren aufgrund der (ggfs. zuvorigen) T\u00e4tigkeit des SV oder seiner Mitarbeiter\/Hilfskr\u00e4fte f\u00fcr den Auftraggeber diesem zum jeweils g\u00fcltigen Stundensatz nach tats\u00e4chlich anfallendem Aufwand (inklusive Vorbereitungsaufwand) ohne Kostenabsch\u00e4tzung oder Kostenwarnung in Rechnung gestellt werden.\u00a0 Der Auftraggeber anerkennt dies als auftragskausalen und daher honorarpflichtigen Zeitaufwand. Dies gilt auch ausdr\u00fccklich dann, wenn es Staatsb\u00fcrgerpflicht ist, einer Aufforderung \/ Ladung Folge zu leisten. Von dieser Bestimmung umfasst sind alle Folgeleistungen und Verfahren, sowohl Zivil- als auch Strafverfahren, dies auch ungeachtet des Verursachers.<\/u><\/strong><\/p><p>11.12.2.\u00a0\u00a0<strong><u>Es wird weiters vereinbart, dass s\u00e4mtlicher Mehraufwand, der dem SV aufgrund der Inanspruchnahme von Rechten durch Beteiligte oder Betroffene eines Projektes entsteht \u2013 dies betrifft insbesondere das Vorgehen aus dem Titel des Datenschutzes, etwa Auskunfts- oder L\u00f6schungsersuchen \u2013 vom Auftraggeber gesondert \u00fcbernommen wird. Dies umfasst den Zeitaufwand des SV und seiner Hilfskr\u00e4fte zu den vereinbarten S\u00e4tzen sowie s\u00e4mtliche weitere Kosten und Aufw\u00e4nde, insbesondere die allf\u00e4llige anwaltliche Begleitung.<\/u><\/strong><\/p><p>11.13.\u00a0\u00a0 <strong>Dem SV entstehende Kosten der Dokumentation, Digitalisierung und Archivierung, etwa von Unterlagen und \u00e4hnlichem, sind in voller H\u00f6he durch den Auftraggeber zu ersetzen<\/strong>, dies gesondert von vereinbarten Honoraren und ungeachtet dessen, ob diese Leistungen durch den SV selbst, eine Hilfskraft oder einen externen Erf\u00fcllungsgehilfen erbracht werden.<\/p><p>11.15.\u00a0\u00a0 Der SV ist berechtigt, extern anfallende Kosten direkt an den Auftraggeber verrechnen zu lassen.<\/p><p>11.16.\u00a0\u00a0 <strong>Werden Reduktionen vereinbart, verrechnet, gut geschrieben oder in Aussicht gestellt, so gelten diese, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird oder diese nicht auf mangelhafter Leistung beruhen, nur f\u00fcr direkte Leistungen des SV (also keine Fremdleistungen) und nur gegen\u00fcber dem Auftraggeber und bei <u>gesichertem<\/u> Eintritt einer ggfs. der Reduktion zugrundeliegenden Situation (z.B. Unterliegen in einem Verfahren).<\/strong><\/p><p>Erfolgt die \u00dcbernahme der Kosten des SV jedoch durch Dritte, verfallen die entsprechenden Reduktionen, egal in welchem Wege diese gew\u00e4hrt oder in Aussicht gestellt wurden. Verbleiben f\u00fcr den Auftraggeber eventuell nur Teile der Kosten des SV, sind Reduktionen anteilig anzuwenden. Ist eine Kosten\u00fcbernahme durch Dritte zumindest denkbar, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Geb\u00fchren des SV entsprechend gegen\u00fcber Dritten in zumutbarem Ausma\u00df und nachweislich geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, hierzu \u2013 sofern noch nicht vorliegend \u2013 eine entsprechende, keine Reduktionen ausweisende Geb\u00fchrennote beim SV vorweg anzufordern oder bei Vorlage einer reduzierten Geb\u00fchrennote den kosten\u00fcbernehmenden Dritten \u00fcber die Umst\u00e4nde zu informieren.<\/p><p>11.16.1. \u00a0 Macht der Auftraggeber im Falle einer prinzipiell m\u00f6glich scheinenden \u00dcbernahmem\u00f6glichkeit die Kosten des SV bei den betreffenden Dritten nicht geltend, verfallen Reduktionsanspr\u00fcche. Ebenso verfallen Reduktionanspr\u00fcche jedenfalls f\u00fcr den Fall des vereinbarten Ruhens eines Verfahrens oder eines geschlossenen Vergleiches, so mit diesem ein zumindest teilweiser Erfolg im Sinne der Klagsf\u00fchrung einhergeht oder im Falle, dass der Auftraggeber in sonstiger Art ein Verfahren nicht weiterbetreibt und hieraus einen zumindest teilweisen Erfolg hat.<\/p><p>11.16.2. \u00a0 Der Auftraggeber ist \u2013 dies auch im Fall, wenn durch den SV bereits eine reduzierte Geb\u00fchrennote ausgestellt wurde \u2013 verpflichtet, ohne Aufforderung durch den SV geeignete Nachweise \u00fcber den Eintritt der die Reduktion rechtfertigenden Umst\u00e4nde zu erbringen, widrigenfalls Reduktionen f\u00fcr verfallen erkl\u00e4rt werden k\u00f6nnen.<\/p><p>11.16.3. \u00a0 Es steht dem SV frei, je nach Einsch\u00e4tzung der Situation zum Abrechnungszeitpunkt entweder eine regul\u00e4re oder eine reduzierte Geb\u00fchrennote auszustellen. Im ersteren Fall erfolgt bei Eintritt und Nachweis der entsprechenden Situation die Ausstellung einer Gutschrift. Reduktionsm\u00f6glichkeiten verfallen jedenfalls nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung einer Geb\u00fchrennote, 3 Jahre nach Ausstellungsdatum einer ggfs. noch zum Teil unbezahlten Geb\u00fchrennote und jedenfalls, wenn diese nicht binnen eines Monats nach Eintritt der einen Reduktionsanspruch ausl\u00f6senden Situation beansprucht werden.<\/p><p>11.16.4.\u00a0\u00a0 Wird die Stundung einer Rechnung oder eines Rechnungsteilbetrages durch den SV hinsichtlich des Eintrittes bestimmter Umst\u00e4nde (z.B. Verfahrensausgang) vereinbart, so gibt der Auftraggeber einen entsprechenden <strong>Verj\u00e4hrungsverzicht<\/strong> hinsichtlich der betreffenden Rechnung(en) ab.<\/p><p>11.16.5. \u00a0 Eine Qualifikation des Obsiegens oder Unterliegens betreffend der Anwendbarkeit von Reduktionen bezieht sich nicht auf Vollst\u00e4ndigkeit. Mit dem Obsiegen wird jedenfalls auch das nur teilweise Durchdringen der Forderung eines Auftraggebers bezeichnet.<\/p><p>11.16.6.\u00a0\u00a0 Zur Beurteilung eines Honoraranspruches des SV im Zweifel herangezogen wird das erstinstanzliche Ergebnis, wobei sp\u00e4teres Obsiegen jedoch ebenfalls zu einer Neubewertung f\u00fchrt und Honorarf\u00e4lligkeit ausl\u00f6sen kann.<\/p><p>11.16.7.\u00a0\u00a0 Wird ein Gutachten, ungeachtet der Bezeichnung oder Zuordnung im Dokument, bei mehreren Verfahren herangezogen, so bezieht sich ein Misserfolg des Auftraggebers (z.B. Unterliegen) bzw. ein Reduktionsanspruch nur darauf, wenn der Umstand in allen Verfahren eintritt. Tritt jedoch bereits nur einem von mehreren Verfahren ein Erfolgsumstand ein, und wurden den Erfolg betreffend Vereinbarungen getroffen, so gilt dies bereits als ausreichende Grundlage, dass der Reduktionsanspruch vollst\u00e4ndig verf\u00e4llt. Dies gilt ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr den Fall, dass der Erfolg nur in einem Verfahren eintritt, welchem das Dokument in seiner Bezeichnung nicht direkt zugeordnet ist.<\/p><p>11.16.7. \u00a0 Sp\u00e4tere Einschr\u00e4nkungen bereits bezahlter Honorare, z.B. im Falle eines Unterliegens im Instanzenzug, sind ausdr\u00fccklich nicht zul\u00e4ssig.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p><strong>SV \u00a7 12 Sicherheit<\/strong><\/p><p><strong>Der Auftraggeber tr\u00e4gt, so dies notwendig scheint, s\u00e4mtliche sich aus einem Auftrag allf\u00e4llig ergebenden Aufwendungen f\u00fcr die pers\u00f6nliche Sicherheit des SV<\/strong>, seiner Mitarbeiter\/Hilfskr\u00e4fte und der jeweiligen privaten Umfelder, auch vor oder nach erfolgter Auftragserbringung, in einem dem Fall angemessenen Ausma\u00df. <strong>Ein vermutbarer Zusammenhang mit einer T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftraggeber ist f\u00fcr den Eintritt dieser Verpflichtung bereits ausreichend.<\/strong><\/p><p><strong>SV \u00a7 13 Abwerbung<\/strong><\/p><p>W\u00e4hrend der Auftragsabwicklung und innerhalb von 12 Monaten danach wird der Auftraggeber Mitarbeiter\/Hilfskr\u00e4fte des SV nicht bei sich einstellen oder in sonstiger Form bei sich oder einem abh\u00e4ngigen Unternehmen besch\u00e4ftigen.<\/p><p><strong>SV \u00a7 14 Zahlungsverzug<\/strong><\/p><p>14.1.\u00a0\u00a0 Der SV beh\u00e4lt sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 4% \u00fcber den bank\u00fcblichen \u00dcberziehungszinsen zu berechnen, jedoch mindestens 15% p.A.. Der Auftraggeber hat s\u00e4mtliche aus einem Zahlungsverzug entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind u.a. Betreibungskosten, Mahn- und sonstige Spesen inklusive Aufwandsaufschlag, Verwaltungsaufwand, Kl\u00e4rungs-, Aufbereitungs- und Archivaufwand, div. Verm\u00f6genssch\u00e4den sowie Stornokosten und \u00e4hnliches. Der SV ist dar\u00fcber hinaus bei l\u00e4ngerem Zahlungsverzug zur Einforderung von Zinseszinsen, etwa zu (Zwischen-) Abrechnungspunkten berechtigt.\u00a0Mit der \u00dcbergabe einer Forderung zum Inkasso bzw. zur sonstigen externen Betreibung werden bis dahin aufgelaufene Zinsen und Nebenkosten formal zum Bestandteil der Hauptforderung, weiter auflaufende Zinsen werden daher auf Basis dieser Summe berechnet.<\/p><p>14.2.\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen. Der SV beh\u00e4lt sich vor, nicht eingehobene Steuern oder Abgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbeh\u00f6rde diese einfordert (z.B. bei nicht anerkanntem reduziertem USt-Satz etc.).<\/p><p>14.3.\u00a0\u00a0 Der SV ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges, der zur Verz\u00f6gerung benutzten \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Bestreitung einer Forderung oder eines jeden Gerichtsverfahrens zur Geltendmachung seiner Anspr\u00fcche (ungeachtet des Anlasses oder des Gegners) alle ihm anfallenden Aufw\u00e4nde und Nebenkosten inklusive Zeit- und Wegaufwand von Mitarbeitern oder Lieferanten zu den unabh\u00e4ngig vom jeweiligen Prozessgegner im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr g\u00fcltigen Haupt-Stundens\u00e4tzen (z.B. der jeweils damit besch\u00e4ftigten Mitarbeiter) von diesem einzufordern.<\/p><p>14.4.<strong>\u00a0\u00a0 Allenfalls gew\u00e4hrte Reduktionen, Rabatte, Gutschriften, Nachl\u00e4sse, Kulanzabz\u00fcge oder -gutschriften, Zahlungsaufsch\u00fcbe, reduzierte Stundens\u00e4tze oder sonstige Verg\u00fcnstigungen k\u00f6nnen bei Terminverslust, grobem Zahlungsverzug, Bestreitung oder im Fall der Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber den Klienten als nicht gew\u00e4hrt bzw. verfallen erkl\u00e4rt und Forderungen entsprechend ausgeweitet werden.<\/strong> Hierunter f\u00e4llt auch die M\u00f6glichkeit des SV zur Nachforderung von bisher, etwa aus Kulanz, nicht zur Verrechnung gebrachten Leistungen bzw. Anspr\u00fcchen.<\/p><p>14.5.\u00a0\u00a0 Liegt ein Auftrag mehrerer Auftraggeber vor, so haften diese ungeachtet allf\u00e4lliger Vereinbarungen zur Art und Weise der Verrechnung uneingeschr\u00e4nkt solidarisch.<\/p><p><strong>SV \u00a7 15 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p><p>15.1.\u00a0\u00a0 Alle Angebote des SV sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes bestimmt ist.<\/p><p>15.2.\u00a0\u00a0 Der Vertrag ersetzt alle fr\u00fcheren Vereinbarungen \u00fcber seinen Gegenstand.<\/p><p>15.3.\u00a0\u00a0 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p><p>15.4.\u00a0\u00a0 Eine Abtretung von Anspr\u00fcchen aus diesem Vertrag ist unzul\u00e4ssig. Ausgenommen hiervon sind Abtretungen an Kooperationspartner oder verbundene Unternehmen des SV.<\/p><p><em>Urheberrechtshinweis: Unsere Website wird automatisiert auf Plagiierungen \u00fcberwacht. Eine \u00dcbernahme dieser Bedingungen, etwa f\u00fcr eigene Verwendung stellt einen Rechteversto\u00df dar, der geahndet wird. Zur Nutzung ist die ausdr\u00fcckliche Zustimmung des SV &#8211; Priv.-Doz. Dr. Florian M. Kovar erforderlich.<\/em><\/p>\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\r\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div><\/div>\r\n\t\t<\/section>\r\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>General Terms and Conditions Due to legal issues the general terms and conditions can only be provided in German language&#8230;.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-fullwidth.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2580","page","type-page","status-publish"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/orthopaedie-gutachter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2580","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/orthopaedie-gutachter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/orthopaedie-gutachter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/orthopaedie-gutachter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/orthopaedie-gutachter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2580"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/orthopaedie-gutachter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2580\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2647,"href":"https:\/\/orthopaedie-gutachter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2580\/revisions\/2647"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/orthopaedie-gutachter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2580"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}