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LEISTUNGEN

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist Priv.-Doz. Dr. Kovar in der Liste des LGZ Wien als SV eingetragen und berechtigt Fachgutachten im Auftrag des Gerichts zu erstellen.

Abhängig von der Fragestellung im Bestellungsbeschluss erfolgt die Erhebung des Befundes und die Gutachtenserstellung innerhalb der festgesetzten Frist. Eine zeitnahe Kommunikation sowie ein klares und verständliches Fachgutachten für medizinische Laien sind Grundvoraussetzungen meiner Arbeit bei Gericht.
Fachgutachten von Priv.-Doz. Dr. Kovar sind strukturiert, klar verständlich und haben eine eindeutige Aussage. Soweit möglich werden die Objektivierungen des SV im Fachgutachten durch Zitate der einschlägigen Fachliteratur ergänzt um etwaige schriftliche und mündliche Erörterungen von Beginn an zu vermeiden, bzw. es möglichst effizient gestalten zu können.

Die Gebühr für Mühewaltung nach § 34 (1) SDG-GebAG beträgt 365 EUR excl. USt. Diesbezügliche Honorarnoten samt Zahlungseingängen können selbstverständlich im Zuge des Verfahrens vorgelegt werden. Ein diesbezüglicher positiver Entscheid des LGZ Wien bzw. des OLG Wien kann ebenfalls vorgelegt werden.

Kommunikation und Erstellung eines Fachgutachtens via ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) sind möglich.

Wenn möglich bitte vor Bestellung als Sachverständiger um kurze Kontaktaufnahme durch die zuständige Abteilung /Kanzlei um eine mögliche Befangenheit bzw. Ausschließung abzuklären und somit unnötigen Arbeitsaufwand für alle Beteiligten zu vermeiden.

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist Priv.-Doz. Dr. Kovar in der Liste des LGZ Wien als SV eingetragen und berechtigt Fachgutachten im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft zu erstellen.

Abhängig von der Fragestellung des Auftraggebers erfolgt die Erhebung des Befundes und die Gutachtenserstellung innerhalb der festgesetzten Frist. Eine zeitnahe Kommunikation sowie ein klares und verständliches Fachgutachten für medizinische Laien sind Grundvoraussetzungen meiner Arbeit für Versicherungsgesellschaften.
Fachgutachten von Priv.-Doz. Dr. Kovar sind strukturiert, klar verständlich und haben eine eindeutige Aussage. Soweit möglich werden die Objektivierungen des SV im Fachgutachten durch Zitate der einschlägigen Fachliteratur ergänzt um etwaige schriftliche und mündliche Erörterungen von Beginn an zu vermeiden, bzw. möglichst effizient gestalten zu können.

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist Priv.-Doz. Dr. Kovar in der Liste des LGZ Wien als SV eingetragen und berechtigt Fachgutachten im Auftrag einer Privatperson zu erstellen.
Abhängig von der Fragestellung des Auftraggebers erfolgt die Erhebung des Befundes und die Gutachtenserstellung innerhalb der festgesetzten Frist. Eine zeitnahe Kommunikation sowie ein klares und verständliches Fachgutachten für medizinische Laien sind Grundvoraussetzungen meiner Arbeit für Privatpersonen.
Fachgutachten von Priv.-Doz. Dr. Kovar sind strukturiert, klar verständlich und haben eine eindeutige Aussage. Soweit möglich werden die Objektivierungen des SV im Fachgutachten durch Zitate der einschlägigen Fachliteratur ergänzt um etwaige schriftliche und mündliche Erörterungen von Beginn an zu vermeiden, bzw. möglichst effizient gestalten zu können.

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist Priv.-Doz. Dr. Kovar in der Liste des LGZ Wien als SV eingetragen und berechtigt Fachgutachten im Auftrag von Behörden zu erstellen.
Abhängig von der Fragestellung des Auftraggebers erfolgt die Erhebung des Befundes und die Gutachtenserstellung innerhalb der festgesetzten Frist. Eine zeitnahe Kommunikation sowie ein klares und verständliches Fachgutachten für medizinische Laien sind Grundvoraussetzungen meiner Arbeit für Behörden.
Fachgutachten von Priv.-Doz. Dr. Kovar sind strukturiert, klar verständlich und haben eine eindeutige Aussage. Soweit möglich werden die Objektivierungen des SV im Fachgutachten durch Zitate der einschlägigen Fachliteratur ergänzt um etwaige schriftliche und mündliche Erörterungen von Beginn an zu vermeiden, bzw. möglichst effizient gestalten zu können.

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